29/10/2021
Das spanische Verfassungsgericht hat die Berechnungsformel der Gemeinden für die Kapitalertragssteuer für verfassungswidrig erklärt. Noch liegt uns nur eine Pressemitteilung vor, aber bald wird das Gericht das Urteil veröffentlichen. Dies bedeutet, dass die Gemeinden eine korrekte Formel anwenden müssen. Bisher musste ein Hausbesitzer, wenn er seine Immobilie verkaufte, einen hohen Veräußerungsgewinn zahlen.
Das hatte zur Folge, dass er immer zahlen musste. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Urteils können alle Verkäufer, die einen kommunalen Veräußerungsgewinn für einen Verkauf in den letzten vier Jahren gezahlt haben, einen Teil dieses Gewinns zurückfordern. Wir wissen noch nicht, welche Formel angewandt wird, aber wir verfolgen aufmerksam alles, was in der Rechtswelt passiert, um unsere Kunden darüber zu informieren.