18/08/2021
Beim Kauf einer Immobilie in Spanien muss der Käufer entweder die Mehrwertsteuer (VAT) oder die Übertragungssteuer (ITP) zahlen.
Mehrwertsteuerpflichtige Umsätze (21%) Kauf von Vermögenswerten zwischen Unternehmen Erwerb von Grundstücken Erwerb von Räumlichkeiten
Mehrwertsteuerpflichtige Umsätze (10%) Neu gebaute Immobilien
Alle nachfolgenden Übertragungen unterliegen nicht der Mehrwertsteuer, sondern der Übertragungssteuer (ITP). Auf den Balearen ist sie nach der Höhe des Kaufpreises gestaffelt.
ITP-pflichtige Transaktionen: Bis zu 400.000 € des Kaufpreises werden mit 8% besteuert. Bis zu einem Kaufpreis von 600.000 € beträgt der Steuersatz 9%. Ein Kaufpreis über 600.000,01 € wird mit 10 % besteuert. Kaufpreise über € 1.000.000 werden mit 11 % besteuert.
Die Notargebühren werden als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet:
Stempelsteuer pro notariellem Kaufvertrag 1,5%. Anwaltskosten 0,5% - 1% des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Notargebühren ca. 0,3%, Grundbuchamt ca. 0,25%, Gestoría ca. 200 € - 1.000 €.
Die jährlich wiederkehrenden Steuern für den Käufer sind:
Die Grundsteuer (IBI). Sie wird von der Gemeinde auf den Wert ländlicher und städtischer Grundstücke auf der Grundlage des Katasterwerts erhoben und ist jährlich zu zahlen. Die Höhe der Grundsteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und beträgt in der Regel zwischen 0,3 % und 0,4 % des Katasterwerts.
Einkommensteuer: Wenn Sie ein ansässiger Vermieter sind, werden in der Regel nur 50 % der Mieteinnahmen besteuert. Der Steuersatz ist progressiv und hängt von Ihrem persönlichen Gesamteinkommen ab. Die Ausgaben sind abzugsfähig.
Im Falle eines nicht ansässigen Vermieters beträgt der Steuersatz pauschal 24,75 %. Aber auch im Falle der Eigennutzung durch den Eigentümer wird Einkommensteuer fällig, wenn er die Immobilie nicht als Hauptwohnsitz nutzt. In diesem Fall wird ihm eine fiktive Jahresmiete von 1,1 % des Katasterwerts zugerechnet. Wenn der Eigentümer seine Immobilie vermietet, muss er in der Regel Einkommensteuer zahlen.